Beitragssatzung der Wilhelmshavener Kinderhilfe e.V.

1. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 38,50 €. Er kann einmal jährlich zum 01.01. dem veränderten Lebenshaltungskosten-Index angepasst werden.

2. Der Beitrag kann durch eine freiwillige Spende aufgestockt werden. Beitrag und Spende sind steuerlich absetzbar.

3. Der Beitrag wird im 1. Quartal per Lastschrift in einer Summe eingezogen, wenn eine entsprechende Einzugsermächtigung vorliegt. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, erhalten eine entsprechende Rechnung.

4. Auf Antrag ist auch eine monatliche oder vierteljährliche Beitragszahlung möglich.

5. Bei Beitritt im laufenden Kalenderjahr wird im ersten Jahr ein anteiliger Beitrag fällig (Zwölftel-Regelung).

6. Auf Antrag kann der Beitrag vorübergehend ermäßigt oder erlassen werden, wenn eine entsprechende Notlage vorliegt. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

 

Stand 25.04.2018