Schule

Schüler mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung können je nach Beeinträchtigung und Bedarfe einen Anspruch auf Schulbegleitung haben. Die sogenannte Eingliederungshilfe kann aber auch für Kinder mit einer emotional-sozialen Behinderung beantragt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schüler mit Autismus aber auch jene, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Die Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe und im Sozialgesetzbuch geregelt. (SGB XII oder SGB VIII) Der Bedarf wird immer im Einzelfall geprüft.


Wer stellt den Antrag?

Den Antrag stellen die Erziehungsberechtigten.
Hinweise und Tipps, ob womöglich eine Teilhabeeinschränkung besteht und eine Schulbegleitung erforderlich ist, können Lehrkräfte geben. Anträge für eine Schulbegleitung müssen bei körperlichen und geistigen Behinderungen beim Eingliederungshilfe/Sozialamt, bei (drohenden) seelischen Behinderungen beim Jugendamt/Schulsozialdienst gestellt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.